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Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Willkommen auf der Webseite von Oliver Krause, Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, Datenschutzauditor und Experten für Digitalisierung im Rhein-Main Gebiet, Hamburg, Berlin und München. Ich stehe meinen Kunden als externer Datenschutzbeauftragter (eDSB) im Rhein-Main Gebiet sowie im Norden und im Süden Deutschlands zur Verfügung. Langjährige Erfahrung, professionelle Software für die Verwaltung Ihres Datenschutz-Managements sowie Zertifizierungen als externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor sind ein Garant für die Erfüllung Ihrer Datenschutzanforderungen.

ONLINE TEST DSB JA ODER NEIN?

Nutzen Sie meinen Online-Schnelltest für eine erste Einschätzung ob Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen:

Schnelltest DSB ja oder nein?

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Warum oder wann benötige ich einen Datenschutzbeauftragten? Diese Frage höre ich sehr oft. In der Regel ist das einfach zu beantworten. Nutzen Sie meinen Online Test für eine erste Einschätzung ob Sie in Ihrer Firma, Verein oder Organisation einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. Rechts in der blauen Box finden Sie den Link zum Test.

DATENSCHUTZ GENERATOR

Unser Datenschutzgenerator scannt Ihre Website und erstellt automatisch die Datenschutzerklärung und das Consent-Tool!

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Mainz, Wiesbaden, Frankfurt, Hamburg, Amsterdam

Als externer Datenschutzbeauftragter betreue ich meine Mandanten im Rhein-Main Gebiet und einigen anderen Städten in Deutschland. Das eingesetzte Datenschutzmanagementsystem ist über die Landesgrenzen hinweg in verschiedenen Ländern Europas im Einsatz. Unsere Datenschutzschulung erhalten die Mitarbeiter unserer Mandanten persönlich oder über eine Online Schulungsplattform.

Informationen und News Datenschutz

Lesen Sie in meinem Datenschutzblog über Erfahrungen als Datenschutzbeauftragter oder im Datenschutz Radar wichtige News über Änderungen im Bereich Datenschutz. Den Datenschutz Radar können Sie hier erreichen: Datenschutz Radar

Erstberatung per Telefon oder Video Meeting
Wir rufen Sie zurück, wenn es Ihnen passt!
Tag für Anruf (mindestens 1-2 Tage in der Zukunft)
Wir nutzen diese Daten nur zur einmaligen Kontaktaufnahme. Lesen Sie hierzu auch unseren Datenschutzhinweis.

News & Infos zum Thema Datenschutz

Artikel 73 – Vorsitz

(1)   Der Ausschuss wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder mit einfacher Mehrheit einen Vorsitzenden und zwei stellvertretende Vorsitzende.   (2)   Die Amtszeit des Vorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter beträgt fünf Jahre; ihre einmalige Wiederwahl ist zulässig.  

Artikel 72 – Verfahrensweise

(1)   Sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, fasst der Ausschuss seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder.   (2)   Der Ausschuss gibt sich mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung und legt seine Arbeitsweise fest.  

Artikel 71 – Berichterstattung

(1)   Der Ausschuss erstellt einen Jahresbericht über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung in der Union und gegebenenfalls in Drittländern und internationalen Organisationen. Der Bericht wird veröffentlicht und dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission übermittelt.   (2)   Der Jahresbericht enthält eine Überprüfung der praktischen Anwendung der in Artikel 70 Absatz 1 Buchstabe …