Der Verantwortliche, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, muss die Verarbeitung gemäß DSGVO sicherstellen. Dies geschieht in der Regel unter anderem durch Schulungen sowie durch die Verschwiegenheitserklärungen der Mitarbeiter. Ist die Firma verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, ist dieser gemäß Art. 39 der DSGVO sich um die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter zu kümmern. Die Schulung selber kann, muss aber nicht vom Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden. Letztlich ist der Verantwortliche hierfür zuständig.
Die Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern ist oft ein kostspieliges Unterfangen, insbesondere wenn die Mitarbeiter über mehrere Städte verteilt sind.
Hierfür haben wir ein DSGVO Online Schulungssystem entwickelt, mit dem Sie ganz einfach Ihre Mitarbeiter online Schulen können. Die Mitarbeiter können sich zu jeder Zeit online auf dem DSGVO Schulungssystem anmelden und die nötigen Schulungen online erledigen. Am Ende gibt es einen kleinen Test, der beliebig oft wiederholt werden kann. Damit erbringen Sie als Firma den Nachweis, dass Sie Ihre Mitarbeiter sensibilisiert und geschult haben. Die Schulungen sollten 1 Mal pro Jahr wiederholt werden und neue Mitarbeiter sollten zu Beginn Ihrer Tätigkeit mit dem DSGVO Online Schulungssystem geschult werden. Dies kann man praktischer Weise mit dem generellen Onbording geschehen.
Unser DSGVO Online Schulungssystem können Sie auch nutzen, wenn Sie uns nicht als externer Datenschutzbeauftragter benannten haben.